Allgemeines
Sofern du der Regelbesteuerung unterliegst und kein Kleinunternehmer mehr bist, ist die Umsatzsteuervoranmeldung für dich so etwas wie eine unterjährige Zwischenabrechnung der Umsatzsteuer und Vorsteuer an das Finanzamt.
Du meldest damit regelmäßig, meist monatlich oder vierteljährlich, deine Steuerzahllast oder Steuererstattung.
Dabei geht es im Kern um zwei Dinge:
Auf deinen Ausgangsrechnungen an Kunden berechnest du Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer musst du grundsätzlich an das Finanzamt abführen.
Auf deinen Eingangsrechnungen von Lieferanten zahlst du Vorsteuer. Diese nennt man Vorsteuer, und die darfst du von der Umsatzsteuer abziehen, die du an das Finanzamt zahlen musst.
Vereinfacht rechnest du in der Umsatzsteuervoranmeldung also:
Umsatzsteuer aus deinen Einnahmen |
- Vorsteuer aus deinen Ausgaben |
= Betrag, den du an das Finanzamt zahlen musst oder erstattet bekommst |
Unterjährig meldest du also deine Umsatzsteuervoranmeldungen - am Ende deines Geschäftsjahres bist du dann dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuerjahreserklärung zu erstellen und an das Finanzamt zu melden. Wenn du keine Korrekturen vornehmen musst oder bereits Korrekturmeldungen unterjährig vorgenommen hast, ist die Jahreserklärung nichts anderes als deine Voranmeldungen zusammenaddiert.
Natürlich kannst du in dieser Umsatzsteuerjahreserklärung immer noch Korrekturen vornehmen, daher darf sie auch, wenn du die Voranmeldungen zusammen addierst, abweichen.
Wie oft muss ich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und bis wann?
Wie häufig du deine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt melden musst, kommt darauf an, wie hoch deine Steuerzahllast im Vorjahr war:
Häufigkeit | vorjährige Steuerzahllast |
monatlich | mehr als 9.000 € Steuerzahllast |
vierteljährlich | zwischen 2.000 € und 9.000 € Steuerzahllast |
jährlich* | weniger als 2.000 € Steuerzahllast |
gültig ab 2025
*Eine jährliche Umsatzsteuervoranmeldung gibt es nicht, hier wird die Voranmeldung durch die Umsatzsteuerjahreserklärung ersetzt.
Hinweis:
Wenn du im Vorjahr Kleinunternehmer warst, kannst du im ersten Jahr deine UStVA vierteljährlich abgeben.
Im Regelfall gibst du deine Meldung bis zum 10. Tag des Folgemonats an das Finanzamt ab. Wenn du quartalsweise abgibst, ist es natürlich der 10. Tag des Folgemonats nach Ende des Quartals.
Tipp:
Wenn du deine UStVA monatlich abgibst und dir die Zeit bis zum 10. des Folgemonats zu knapp ist, kannst du beim Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen.
Wieso werden auch Umsätze gewertet, bei denen ich keine Umsatzsteuer zahle oder Vorsteuer zurückbekomme?
Das hat den Grund, dass das Finanzamt ein vollständiges Bild deiner Umsätze haben möchte. In der Umsatzsteuervoranmeldung geht es nicht nur darum, ob du am Ende etwas ans Finanzamt zahlen musst oder Geld zurückbekommst, sondern darum, alle meldepflichtigen umsatzsteuerlichen Vorgänge an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu gehören auch Reverse-Charge-Umsätze, innergemeinschaftliche Lieferungen/Erwerbe und bestimmte umsatzsteuerfreie Einnahmen.
Wann ist überhaupt die Umsatz- oder Vorsteuer fällig?
Die Versteuerungsart regelt, zu welchem Zeitpunkt die Umsatzsteuer deiner Einnahmen zur Zahlung fällig ist oder du dir die Vorsteuer deiner Ausgaben zurückholen darfst.
Es wird zwischen Soll- und Ist-Versteuerung unterschieden:
Soll-Versteuerung
Bei der Soll-Versteuerung werden die Steuerbeträge bei deinen Einnahmen nach dem Leistungs- bzw. Lieferdatum gewertet. Wenn du einen Leistungszeitraum angegeben hast, fließt der Steuerbetrag zum letzten Tag des Zeitraumes in die UStVA ein. Bei deinen Ausgaben ist die Vorsteuer abzugsfähig, sobald zwei Kriterien erfüllt sind: Es muss eine ordnungsgemäße Eingangsrechnung vorliegen (Prüfung: Belegdatum) und die Leistung muss erbracht sein (Prüfung: Leistungs- bzw. Lieferdatum).
Ist-Versteuerung
Hingegen sind bei der Ist-Versteuerung deine Steuerbeträge bei deinen Einnahmen erst bei der Zahlung deines Kunden fällig. Das hat den Vorteil, dass du das Geld nicht vorstrecken musst, falls dein Kunde noch nicht bezahlt hat. Bei deinen Ausgaben gilt die gleiche Regelung wie bei der Soll-Versteuerung – die Vorsteuer ist abzugsfähig, sobald zwei Kriterien erfüllt sind: Es muss eine ordnungsgemäße Eingangsrechnung vorliegen (Prüfung: Belegdatum) und die Leistung muss erbracht sein (Prüfung: Leistungs- bzw. Lieferdatum).
Hinweis:
Die Ist-Versteuerung musst du bei deinem Finanzamt beantragen. Ansonsten unterliegst du automatisch der Soll-Versteuerung.
Die Einstellungen zur Besteuerungsart findest du in Shine unter deinen Einstellungen und Buchhaltung.
1. Zeitraum der Umsatzsteuervoranmeldung
In Shine kannst du die Einstellungen zur Umsatzsteuervoranmeldung unter den Einstellungen und Buchhaltung, hinterlegen.
2. Umsatzsteuer in Shine ermitteln
Die Daten zur Umsatzsteuervoranmeldung kannst du in Shine auf deinem Dashboard unter dem Bereich MwSt / Umsatzsteuer begleichen, einsehen.
Dort siehst du, welche Zeiträume der Umsatzsteuervoranmeldung Überfällig, Bezahlt, Bereit zur Einreichung/Zahlung oder im Entwurf sind.
Klicke auf den jeweiligen Zeitraum, den du bearbeiten möchtest.
Im nächsten Fenster siehst du alle Umsätze, sowie Ausgaben die für den entsprechenden Zeitraum anfallen.
Hinweis:
Deine Umsatzsteuervoranmeldung musst du manuell in ELSTER einreichen.
Hierbei kannst du die Daten des Zeitraums für die Umsatzsteuervoranmeldung zur Hand nehmen und manuell in ELSTER eintragen.
Mit einem Klick auf Umsatzsteuer begleichen und Übermitteln, setzt du schließlich den Status deiner zuvor extern manuell in ELSTER getätigten UStVA auf abgeschlossen.
Anschließend kannst du die Zahlung deiner Umsatzsteuervoranmeldung registrieren.
Tipp:
Du kannst bei dem Finanzamt auch ein Lastschriftmandat hinterlegen, sodass du nicht vergisst die Zahlung zu tätigen bzw. diese nicht manuell überweisen musst. Somit erhältst du automatisch eine Erstattung oder einen Einzug.






